Diakonie

 

Die Aufgaben


Die Diakonie steht Menschen offen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen Rat und Hilfe suchen. Dies betrifft zum Beispiel jene, die in eine sozial schwierige Situation geraten sind. Oder Benachteiligte und Minderheiten, denen wir über eine Anwaltsfunktion Hilfen anbieten. Die Situationen und Schicksale sind ganz individuell. In den Auswirkungen jedoch betreffen sie nach wie vor die zentralen Probleme unserer Zeit: Armut, Erwerbslosigkeit, Krankheit und Hilfebedürftigkeit in (anscheinend) auswegloser Situation. Weitere Details zu "Aufgaben der Diakonie” finden Sie hier.


1. Ratsuchenden helfen

„Alle Menschen können sich an uns wenden. Weder Nationalität noch Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Religion, weder Ursache der Hilfebedürftigkeit noch irgendeine andere Vorbedingung spielen dabei eine Rolle. Wir übernehmen Anwaltschaft für diejenigen, die ihre Anliegen zeitweilig oder dauerhaft nicht selbst vertreten können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten ihre Potenziale und Stärken dahingehend zu aktivieren, dass sie möglichst eigenständig und selbstbestimmt leben können. Das kann auch bedeuten, mit ihnen gemeinsam die für ein menschenwürdiges Leben notwendige Unterstützung einzufordern.“(Leitlinien)

Das wichtigste Anliegen der Diakonie ist es, Menschen zu helfen, die aus unterschiedlichen Gründen die Hilfe diakonischer Einrichtungen brauchen. In den "Leitlinien" hat das Diakonische Werk der Evangelischen Kirchenkreise Bonn und Bad Godesberg-Voreifel sein Selbstverständnis dargelegt. Sie sind Grundlage der Arbeit von Mitarbeitenden und Leitungsorganen. Damit dies möglich ist, wurden sie von den Mitarbeitenden in einem längeren Diskussionsprozess erarbeitet und mit den Kirchengemeinden abgestimmt.zum Seitenanfang


2. Anwaltsfunktion

Für die Diakonie gehört es zu ihren grundlegenden Aufgaben, auch an der Gestaltung der Gesellschaft insgesamt mitzuwirken. Dabei ist der Maßstab unseres Handelns die Vertretung der Interessen derer, die diese Aufgabe selbst nicht erfüllen können. zum Seitenanfang


3. Interessenvertretung

Ein Beispiel für die Interessenvertretung ist der 1994 (und 1999 aktualisiert) gemeinsam mit dem Caritasverband erstellte "Armutsbericht für die Stadt Bonn".

Mit diesem Armutsbericht haben die beiden kirchlichen Verbände darauf aufmerksam gemacht, dass auch in unserer reichen Gesellschaft Menschen in relativer Armut leben.

Wir verstehen unter Armut die Ausgrenzung aus der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Anhand der im Armutsbericht enthaltenen Beispiele für die Lebenssituation betroffener Menschen wird deutlich, dass die materielle Unterversorgung der Kern der Armut ist. Zugleich ist auch erkennbar, dass andere Faktoren nicht vernachlässigt werden dürfen. Dazu gehören die individuelle Fähigkeit, mit schwierigen Lebenssituationen fertig zu werden, der jeweilige Bildungsstand, die Annahme oder Ausgrenzung durch die Gesellschaft und anderes mehr.

Armut zeigt sich oftmals in finanziellen Verhältnissen, die zu einem faktischen Ausschluss von Bildung und Kultur führen, in einer Lebenssituation, die durch die ständige Sorge um das materielle Auskommen geprägt ist. Armut zeigt sich in fehlender Hoffnung auf eine gute, lebenswerte Zukunft, in Perspektivlosigkeit und Einsamkeit, in Langzeitarbeitslosigkeit und Wohnungslosigkeit. In Bonn leben etwa 10.000 Kinder in Armut oder an der Armutsgrenze. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) reichen geradeso für die bloße Existenz - aber sie reichen nicht für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Leben in unserer Gesellschaft ist konfrontiert mit den Lebensansprüchen dieser Gesellschaft, und wird an ihnen gemessen. Diese Kinder sind schon ausgegrenzt, bevor sie einsteigen konnten. Viele von ihnen werden es bleiben.

Und: Es kann jede/n treffen.
Lebenssituationen, die Armut erzeugen können sind unter anderen:

Zur Interessenvertretung gehören auch aktuelle sozialpolitische Stellungnahmen zu Einzelthemen, wie zum Beispiel zu den Hartz-Gesetzen und zur Kinderarmut.

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