Informationsveranstaltungen über das Betreuungsrecht und über Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmachten – Betreuungsverfügungen – Patientenverfügungen
Eine Vorsorgevollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, Personen zu benennen, die für Sie handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Außerdem können Sie Anweisungen geben, wie diese Personen Ihre Angelegenheiten regeln sollen. Eine Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Vollmachtgeber und einem oder mehreren Vollmachtnehmern. Er ersetzt vom Amtsgericht kontrollierte rechtliche Betreuungen.
Auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen treffen Vorsorge.
In der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für Sie als rechtlicher Betreuer, vom Amtsgericht bestätigt, fungieren soll und Hinweise geben, wie die Betreuung geführt werden soll.
Die Patientenverfügung dokumentiert Anweisung für eine medizinische Betreuung für den Fall, dass sie selbst nicht mehr ansprechbar sind. Hier können Sie auch niederschreiben, welche Maßnahmen im Sterbeprozess ergriffen werden sollen.
In Informationsveranstaltungen, wie auch im persönlichen Gespräch informieren wir Sie über die oben genannten Vertragsarten, schildern die Möglichkeiten und Grenzen und geben Ihnen Hinweise, auf welche Art solche Dokumente abgefasst werden sollten.
Auf Anfrage gestalten wir Informationsveranstaltungen für Kirchengemeinden, Stadtteilzentren, Altenbegegnungsstätten etc.
Hier finden Sie Informationen zu Veranstaltungen sowie Termine zum Betreuungsrecht.
Hier können Sie sich den Infobrief "Querbe(e)t" (Ausgabe 9/2010) herunterladen.