Diakonie

 

Abstrakte Zeichnung von Menschen in verschiedenen Grautönen, die in einem hellblauen Rechteck stehen. Zwei Personen sind durch ein kräftiges Blau betont.

Führen von rechtlichen Betreuungen


Führen von rechtlichen Betreuungen

Schon ab 1955 wurden im Diakonischen Werk, damals Innere Mission, Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene geführt. Im Jahre 1977 wurde der damalige Vormundschaftsverein im Diakonischen Werk gegründet. Nach der Reform des Vormundschaftsrechtes (1992) hat sich der Verein den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechend gewandelt und die jetzige Bezeichnung erhalten.

Heute beschäftigt er vier hauptberufliche Mitarbeiter, die circa neunzig Betreuungen führen und verfügt damit über einen reichen Schatz an Erfahrungen.

Rechtliche Betreuungen

Aus den unterschiedlichsten Gründen können Erwachsene in die Situation kommen, dass sie ihren Alltag nicht mehr alleine regeln können. Sie benötigen dann einen rechtlichen Vertreter, der für sie und zu ihrem Wohl entscheidet. Ein rechtlicher Vertreter (rechtlicher Betreuer) wird aufgrund eines besonderen gerichtlichen Verfahrens vom Amtsgericht eingesetzt. Er hat die Aufgabe, für seinen Betreuten das Leben in den Bereichen zu organisieren, in denen der Betreute es selbst nicht mehr kann (§ 1896 BGB):

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Amtsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Zu den häufigsten Gründen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung gehören psychische Erkrankungen, körperliche Behinderungen, geistige Behinderungen, seelische Behinderungen, gerontopsychiatrische Erkrankungen und Suchterkrankungen.

Diese unterschiedlichen Krankheitsbilder ziehen einen vielfältigen Regelungsbedarf nach sich. Sie verlangen von einem professionellen rechtlichen Betreuer hohe soziale Kompetenz, Kenntnisse aus den Gebieten Sozialrecht, Sozialmedizin, Psychologie, Psychiatrie und psychotherapeutische Verfahren, die Fähigkeit, bei psychosozialen Problemen praktische Hilfe zu leisten und die Interessen des Betreuten gegenüber öffentlichen Verwaltungen wahrzunehmen. Dazu gehört die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zur Selbstreflexion.

Ein rechtlicher Betreuer ist dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig. Für besonders einschneidende Entscheidungen ( zum Beispiel eine Wohnungskündigung) braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts. Die Kassenprüfung der Konten der Betreuten wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche im Rheinland als externe unabhängige Prüfungsinstanz aufsichtlich vorgenommen.

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