Diakonie

 

Teilnahmebedingungen

Anmeldung und Teilnahme-Bestätigung
Bitte schreiben Sie eine Anmeldung zu einer Freizeit auf die Anmelde-Karten aus der Mitte dieses Jahres-Programms. Bitte melden Sie sich früh genug an – bei jeder Freizeit steht eine Anmelde-Frist! Drei Wochen nach Anmelde-Schluss erhalten Sie von uns eine verbindliche schriftliche Zu- oder Absage.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Für Ferien-Freizeiten mit einer Dauer von bis zu 7 Tagen beträgt die Bearbeitungs- Gebühr 150 €, ab 8 Tagen Dauer beträgt sie 200 € und ab 10 Tagen Dauer 250 €.
>>> Eine Ratenzahlung oder eine Ermäßigung ist im Einzelfall möglich. Bitte fragen Sie bei uns nach. Bei Abmeldung Ihres Kindes beachten Sie bitte die Regelung mit der Überschrift „Abmeldung“ auf dieser Seite weiter unten.

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Teilnahme-Bedingungen
Der Teilnahme-Beitrag setzt sich zusammen aus Teilnahme- Gebühr (reine Durchführungs-Kosten) und Bearbeitungs- Gebühr (Kosten für Vorbereitung und Organisation). Damit wir zusätzliches Geld für eine Freizeit beantragen können, müssen wir beide Beträge getrennt aufschreiben. Für Ferien-Freizeiten mit einer Dauer von bis zu 7 Tagen beträgt die Bearbeitungs- Gebühr 150 €; ab 8 Tagen Dauer beträgt sie 200 € und ab 10 Tagen Dauer 250 €. Für Teilnehmende, die ihre Freizeit-Kosten über Verhinderungs-Pflege bei der Krankenkasse abrechnen, werden pro Tag 51,13 € abgerechnet. Bitte stellen Sie dafür vorher einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Teilnehmende, die nicht aus Bonn kommen, zahlen etwas höhere Beiträge als in diesem Programm angegeben, weil wir für sie weniger Zuschüsse erhalten.

>>> Eine Raten-Zahlung oder eine Ermäßigung des Teilnahme-Beitrages können wir im Einzelfall ermöglichen. Bitte fragen Sie bei uns nach.

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Zahlung und Bank-Verbindung
Wenn Sie eine Teilnahme-Bestätigung bekommen haben, zahlen Sie bitte 50 € auf folgendes Konto ein:
Diakonisches Werk Bonn und Region – gemeinnützige GmbH,
Sparkasse KölnBonn, Konto 48 603,
BLZ 370 501 98

Den Rest des Teilnahme-Beitrages überweisen Sie bitte bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bitte immer das Datum und den Namen der Veranstaltung mit angeben.

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Abmeldung
Wenn Sie von einer Veranstaltung zurücktreten müssen, melden Sie uns das bitte frühzeitig – andere warten vielleicht auf einen freien Platz. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zahlen wir den Teilnahme-Beitrag bis auf eine Verwaltungsgebühr von 50 € an sie zurück. Bei späterer Abmeldung können wir Ihnen den Teilnahme-Beitrag bis auf die Verwaltungs-Gebühr von 50 € nur dann zurück zahlen, wenn Ihr Platz von jemand anderem besetzt wird. Wenn Ihr Platz frei bleibt, können wir Ihnen nichts zurück zahlen.
>>> Deshalb empfehlen wir, eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.

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Freizeit-Stornierung
Sollte die Abteilung Freizeit Beratung Unterstützung für Menschen mit Behinderung eine Maßnahme ganz oder teilweise absagen müssen, so zahlen wir Ihnen den vollen Teilnahme- Beitrag zurück. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

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Versicherung/Haftung
Für Teilnehmende besteht eine Unfall- und Haftpflicht-Versi- cherung. Bei Haftpflicht-Schäden geht im Einzelfall die private Haftpflicht vor. Bei Freizeiten im Ausland muss mit der eigenen Krankenkasse deren Leistung abgeklärt werden.
Bei Bedarf ist eine zusätzliche Auslands-Versicherung abzu- schließen.
Eine Haftung für das Gepäck der Teilnehmenden ist ausgeschlossen.

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Fahr-Dienste
Zu den meisten Gruppen und Veranstaltungen ist ein Fahr-Dienst möglich. Bitte fragen Sie nach!

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Individuelle Freizeit- und Integrations-Begleitung
Sie möchten Ihr Kind mit Behinderung zu einer Freizeit der Kirchen-Gemeinde oder einer anderen Organisation anmelden? Ihre Tochter/Ihr Sohn möchte Mitglied in einem Verein werden, an einem Ferien-Lager ihres/seines Vereins teilnehmen? Wir können Ihr Kind im Rahmen des FUD zu solchen und anderen Aktivitäten begleiten und es unterstützen.

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Urlaub von der Pflege
Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn an einer unserer Freizeiten teilnimmt, können Sie dies auch über die Pflege-Versicherung im Rahmen des „Urlaubs von der Pflege“ bezahlen (Verhinderungs- Pflege nach Paragraph 39 SGB XI). Wir helfen gerne bei der Antragstellung.

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Zusätzliche Ferien-Betreuung
In den Ferien-Zeiten fragen Eltern regelmäßig nach, ob wir über die Freizeiten hinaus eine Ferien-Betreuung durchführen. Wenn wir rechtzeitig wissen, welche Familien davon Gebrauch machen möchten, können wir ein geeignetes Programm für die Ferien zusammenstellen. Dazu gehören neben der verlässlichen Be- treuung und Pflege auch aktive Freizeit- und Beschäftigungs- Möglichkeiten für Ihr Kind mit Behinderung.

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>>> Wenn Sie Unterstützung beim Besuch unserer Veranstaltungen benötigen, rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Möglichkeit.

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