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BeWo für Menschen mit geistiger Behinderung
Ein Neues Angebot für Erwachsene
Das BeWo wird von der Sozial-Hilfe bezahlt. Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird ein Antrag gestellt. Dafür schreiben wir mit Ihnen einen Hilfe-Plan. Alles was Sie selber können, machen Sie. Wir unterstützen Sie, wenn Sie etwas nicht können.
- Wir unterstützen sie beim Wohnen in Ihren Räumen
- Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit.
Wenn es Probleme gibt.
Wenn Sie das wollen. - Wir unterstützen Sie, damit Sie gesund bleiben.
Wenn Sie das wollen.
Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie nicht alleine zur Ärztin/ zum Arzt gehen können. - Wir unterstützen Sie in Ihrer Freizeit.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie tun können.
Wenn Sie das wollen. - Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Freunden.
Wir unterstützen Sie bei Besuchen Ihrer Familie. - Wir möchten, dass Ihre Familie und Ihre gesetzliche Betreuung mitmachen.
Wenn Sie wollen, können Sie Angebote Ihrer Kirchengemeinde nutzen. Sie wollen mit jemandem über Gott sprechen? Wir helfen Ihnen dabei.
BeWo ist ein aufsuchendes Unterstützungs-Angebot. Zu verabredeten Zeiten kommt eine Betreuerin oder ein Betreuer. Sie unterstützen den Menschen mit geistiger
Behinderung im eigenen Wohnumfeld.
Steht beispielsweise ein Auszug in eine eigene Wohnung an, so kann schon ein halbes Jahr vor dem Auszug für bis zu zwei Stunden pro
Woche die Unterstützungs-Leistung in Anspruch genommen werden.
Sie dient in diesem Falle der Vorbereitung auf einen möglichst reibungslosen Übergang vom Wohnen im Wohnheim oder bei den
Eltern zu einem Leben in den eigenen vier Wänden.
Die Unterstützung ist auf die persönliche Situation des betroffenen Menschen ausgerichtet und als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen.
Es wird nur dort gezielt unterstützt, wo der Mensch mit geistiger Behinderung etwas nicht selbst tun kann.
So weit möglich soll die Unterstützung dem Menschen dazu dienen, dazu zu lernen und zukünftig immer weniger Unterstützung zu benötigen.
BeWo ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Die Finanzierung erfolgt nach Prüfung des Individuellen-Hilfe- Planes (IHP) über den Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Anfragen an:
Imke Warsinski
Telefon: 02225 - 70 34 683
Fax: 02225 - 70 34 697
Mobil: 0175 - 567 26 82