Ambulante Pflege Diakonisches Werk

PFLEGESTUFE 1: Erheblich Pflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung
muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr
als 45 Minuten entfallen müssen.
PFLEGESTUFE II: Schwerpflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.
PFLEGESTUFE III: Schwerstpflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Wochen Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.