Diakonie

 

Unser Leistungsangebot

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Grund- und Behandlungspflege

Häusliche Pflege nach § 37,1 SGB V, Sozialgesetzbuch, gesetzliche Krankenversicherung.

Nach einer Operation benötigen Sie z. B. noch Hilfe bei der Körperpflege und einen täglichen Verbandswechsel. Der Krankenhausaufenthalt kann abgekürzt werden, wenn diese Versorgung durch geeignete Pflegekräfte in Ihrer häuslichen Umgebung erbracht wird.

Diese Leistung muss vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.

Der Anspruch besteht bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall.

In Ausnahmefällen gibt es eine Bewilligung über einen längeren Zeitraum.

Behandlungspflege

Häusliche Pflege nach § 37,2 SGB V

Sie benötigen z. B. täglich eine Insulinspritze, Sie oder Ihre Angehörigen können diese Injektion nicht verabreichen. Um die ärztliche Behandlung zu sichern, wird diese Leistung von Ihrem Arzt verordnet und von uns erbracht.


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Grundpflege

Häusliche Pflege nach SGB XI, Sozialgesetzbuch, soziale Pflegeversicherung.

Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen (§ 14,1 SGB XI).

Die Leistungen die über die Pflegekassen abgerechnet werden können, sind in Leistungskomplexe eingeteilt und beinhalten die körperliche Pflege, die Ernährung und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Die Pflegebedürftigkeit des Kunden ist vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt und eine Einstufung in die Pflegestufe I, II, oder III erfolgt. Die durch den Pflegevertrag mit uns vereinbarte und erbrachte Leistung, z.B. zweimal wöchentlich duschen oder die Zubereitung Ihres Frühstücks, wird dann von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Vor dem ersten Pflegeeinsatz findet ein Erst- oder Aufnahmegespräch zwischen der Pflegedienstleitung und dem zu Pflegenden und/oder den Angehörigen statt. Es wird ein sogenanntes Stammblatt erstellt mit den persönlichen Daten und einer Pflegeanamnese. In dieser Anamnese werden alle pflegerelevanten Informationen gesammelt.

Sie schließen mit uns einen Pflegevertrag in dem Art und Umfang der Leistungen festgehalten werden. Die Kosten werden detailliert aufgeführt.

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Mobile soziale Dienste

Einkäufe, Begleitungen und Fahrten zu Ärzten, Spaziergänge, stundenweise Betreuung zu Hause. Diese Leistungen werden durch FSJler erbracht.


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Hauswirtschaftliche Versorgung

Sind Sie kurzfristig oder auf Dauer nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt allein zu versorgen, einzukaufen oder Ihre Wäsche zu waschen, können wir diese Aufgaben für Sie übernehmen und bei Einstufung in eine Pflegestufe ebenfalls über die Pflegekasse abrechnen.

Pflegeeinsatz nach § 37,3 SGB XI

Wenn Sie eine Pflegestufe beantragen, bzw. bereits in eine Pflegestufe eingestuft sind, verlangt der Medizinische Dienst bei den Pflegestufen I und II halbjährlich den Nachweis eines Beratungsbesuches. Wenn Sie in Pflegestufe III eingestuft sind, wird der Nachweis vierteljährlich verlangt.

Sie rufen uns an und wir vereinbaren einen Besuchstermin mit Ihnen.

Er dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden (z. B. Familienangehörige).

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Schulung in der häuslichen Umgebung, §45, SGB XI

Das Schulungsangebot richtet sich vor allem an Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige,

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

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Beratungen

Beratung ist die erste Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit Ihnen finden wir einen individuellen Weg zu Ihrer optimalen Versorgung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und dementiellen Erkrankungen

In der Ambulanten Pflege Beuel und Duisdorf betreuen speziell darauf vorbereitete Mitarbeiter im häuslichen Besuchsdienst Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und dementiellen Erkrankungen. Diese Besuche geben Anleitung zur Erhaltung der Tagesstruktur und sollen neben dem Wohlgefühl der Betroffenen auch die Angehörigen entlasten, indem sie Sicherheit und Geborgenheit für die Erkrankten bieten.
Die Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen im Zuge des Pflegeerweiterungsgesetzes § 45 b SGB XI übernommen, d.h. Beträge zwischen 100,- € (auch ohne Pflegestufe) und 200,- €, je nach Einstufung. Die Mitarbeitenden haben nach den geltenden Richtlinien der Landesinitiative Demenz eine Schulung durchlaufen und werden auch weiterhin begleitet.

Für die Ambulante Pflege Beuel ist die Ansprechpartnerin und Koordinatorin Christa Fritz, zu erreichen unter 0171 – 37 36 070 oder über die Ambulante Pflege Beuel, Frau Dorle Walther unter 0228 -  47 80 13.

Für die Ambulante Pflege Duisdorf  ist die Ansprechpartnerin und Koordinatorin Frau Gabriele Treutlein, zu erreichen unter 0171 – 37 97 279 oder über die Ambulante Pflege Duisdorf, Gabriele Treutlein unter 0228 -  61 20 70.

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