Diakonie

 

Der weite Weg zur Hilfe- Hartz IV

Einleitung von Ulrich Hamacher, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erlaube mir, zunächst etwas vom Thema abzuschweifen:
Wir erleben gerade eine interessante, wenn auch vermutlich folgenlose Diskussion über die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft.
Die Deutsche Bank weist einen Gewinn von mehr als 2,5 Mrd. Euro aus, will aber 6.400 Stellen abbauen. Die Frankfurter Allgemeine fragt auf ihrer Internet Seite die Leserinnen nach deren Meinung dazu. 70 % sind gegen den Stellenabbau angesichts der Gewinne. Alle Versuche, durch politisches Handeln die Situation am Arbeitsmarkt zu bessern, sind zum Scheitern verurteilt, wenn die Wirtschaft nicht mitzieht. Die FAZ bemerkt in einem Artikel zu recht, dass die Arbeitslosigkeit höher ist als die Statistik ausweist. Der Sachverständigenrat geht von einer Arbeitslosenzahl über 6 Millionen aus.

Als wir das Thema für diese Konferenz festgelegt haben, wussten wir noch nicht, was jetzt aktuell in Sachen Hartz IV ansteht. Doch der Titel der Konferenz scheint sich zu bewahrheiten: Es wird ein weiter Weg zur Hilfe sein.
Zugleich haben wir uns weiter mit dem Grundgedanken der Hartz-Reformen auseinanderzusetzen: Fördern und Fordern.

Erstens buchstäblich: Wenig Anlaufstellen, weite Wege.

Zweitens sieht im Moment Vieles danach aus, als würde tatsächlich wie befürchtet mehr gefordert als gefördert.

Wir fordern auch. Nämlich Bürgernähe.

•  Bürgernähe gefordert

Wenn die Reform etwas Positives bewirken soll, muss sie bürgernah umgesetzt werden. Dazu halten wir drei Punkte für unbedingt erforderlich:

•  Eine Anlaufstelle in jeder Stadt

Wir fordern eine Anlaufstelle in jeder Stadt. Auch wenn das Geld kostet: Die Bürgerinnen und Bürger unserer Region haben einen Anspruch auf bürgernahe Versorgung mit den Dienstleistungen der Verwaltung. Auch die arbeitslosen Bürgerinnen.

Im Übrigen kosten Fahrten nach Bonn oder Anderswo Geld. Und das haben ALG II-Empfänger nicht.

•  Alle Leistungen vor Ort erreichbar

Wir meinen, dass alle Leistung nach SGB II und SGB XII vor Ort erreichbar sein müssen.

Dazu gehören insbesondere die Auszahlung des ALG II, die Vermittlungstätigkeit und das Fallmanagement.

•  Wohlfahrtsverbände einbeziehen

Wir fordern die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände in das Hilfesystem im Interesse der betroffenen Menschen. Denn die Wohlfahrtsverbände haben Erfahrungen aus der Arbeit mit den betroffenen Menschen einzubringen und sie schauen die Probleme aus deren Sicht an.

•  ALG II und ARGE

Das Sozialgesetzbuch II sieht die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsverwaltung und Kreis vor. Das ist sinnvoll, weil so die Hilfen aus einer Hand gewährt werden können. Arbeitsuchende Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen nicht beschäftigt werden mit umherreisen und verschiedene Behörden aufsuchen, sondern mit der Arbeitssuche.

•  ALG II

Das ALG II ist für viele Menschen die materielle Grundlage ihres Lebens. Und angesichts der realen Lage auf dem Arbeitsmarkt müssen wir davon ausgehen, dass das für viele Menschen für einen langen Zeitraum die Lebensgrundlage ist.

Also wird die Höhe des ALG II sehr wichtig sein. Wir beschäftigen uns heute mit der speziellen Situation Alleinerziehender. Das soll nicht den Blick verstellen auf die Situation anderer. Auch wer 30 Jahre lang seinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, erhält nur ein Jahr lang ALG I. Das ALG I ist in der Höhe abhängig vom vorherigen Nettoarbeitseinkommen und in der Regel viel höher als ALG II.

•  Umsetzung in der Region: RSK und die Agentur für Arbeit

Es ist bekannt, dass der Rhein-Sieg-Kreis sich lange gegen die Bildung der ARGE gesträubt hat. Unabhängig von der Bewertung dieser Haltung bleibt festzuhalten, dass der Grund dafür nachvollziehbar ist: Wenn die Agentur für Arbeit die Dinge regelt, werden sie in Nürnberg geregelt.

Da ist Bürgernähe wohl das letzte denkbare Kriterium für Entscheidungen. Eher Kosten. Eher verwaltungs­mäßige Betrachtung der Abläufe. Ich fürchte, auch eher Organisation des Druckes auf die Arbeitslosen.

Doch jetzt haben angesichts der geltenden Rechtslage auch der Rhein-Sieg-Kreis und die Agentur sich zusammen gesetzt und verhandeln über die Gestaltung der Reformen hier. Die Verhandlungen sind im Gange und uns ist wichtig zu betonen, dass der Grundsatz Fördern und Fordern auch das Fördern beinhaltet.

Im Übrigen: Wenn man Menschen bewegen will, muss man sie überzeugen. Ihnen etwas bieten. Wenn schon nicht einen Arbeitsplatz, dann wenigstens bürgernahe Dienstleistungen.

•  ARGE

Die ARGE Rhein-Sieg muss dies zu ihrem Maßstab machen. Wir werden die Verhandlungsergebnisse daran messen, wie bürgernah das Ganze geregelt wird.

Standorte in Rheinbach und Meckenheim sind notwendig. In Bornheim auch.

Die positiven Erfahrungen des Rhein-Sieg-Kreises in der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen müssen genutzt werden.

In Verantwortung des Sozialamtes des Kreises gab es ein sehr erfolgreiches Programm zur Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür sind die Rechtsgrundlagen entfallen. Jetzt müssen aufgrund des neuen Rechts neue Formen gefunden werden.

•  „1 Euro Jobs“

Im Gesetz sind die berühmten Ein Euro Jobs als letzte Möglichkeit der Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten vorgesehen. Sie sollen dann greifen, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

In der Realität scheinen sie angesichts der Arbeitsmarktlage zu einem Hauptinstrument zu werden. Im schlimmeren Fall nicht zu einem Instrument des Förderns, sondern des Forderns.

Wir halten das Fördern für hilfreich und haben Kriterien benannt, die für die Frage wem wird welcher Ein Euro Job angeboten, beachtet werden sollten.

Wir – die Evangelische Kirche in der Region – werden sie jedenfalls beachten, was unsere Beteiligung daran betrifft.

•  Kriterien

Ein-Euro-Jobs müssen als Instrument der Förderung, nicht der Repression eingesetzt werden.

Wir erklären, dass wir derartige Beschäftigungsgelegenheiten nur dann einrichten werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:

•  Probleme

Arbeitsmarktrelevanz

Ein Euro Jobs sollen einerseits den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und andererseits zusätzlich sein. Zusätzlich heißt, dafür gibt es keine Arbeitsplätze, das was da getan wird, würde ohne Ein Euro Job nicht getan.

Also arbeitsmarktrelevant aber besser doch nicht. Das passt nicht so ganz. Ich will mich nicht streiten, deshalb sage ich das so: Da ist offensichtlich ein Spannungsverhältnis gegeben zwischen zwei wichtigen Ansprüchen an die Gestaltung der Ein Euro Jobs.

Kosten

Das zur Verfügung stehende Geld wird nicht reichen, um wirkliche Qualifizierung durchzuführen. Und es wird aus dem gleichen Topf bezahlt wie alle anderen Förderinstrumente auch. Es besteht die Gefahr, dass bei vielen Ein Euro Jobs das Geld für echte Förderung noch knapper wird.

Statistik

Teilnehmende an Beschäftigungsgelegenheiten sind weiterhin arbeitslos. Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Es ist ein Skandal, dass sie ab einem „Beschäf­tigungs-“ Umfang von 15 Wochenstunden aus der Arbeits­losenstatistik herausgefälscht werden sollen.

Es mag ja sein, dass die Schönung der Statistik politisch gerade opportun ist. Aber wenn es um die Menschen geht, dann muss klar sein: Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem, kein individuelles Problem. Arbeitslosigkeit muss bekämpft werden. Die Verschleierung durch Fälschung der Statistik ist verwerflich.

•  Situation Alleinerziehender

Im Bereich Alleinerziehender – in der Praxis ja überwiegend Frauen – geht es unseres Erachtens insbesondere darum, die vorhandenen Ermessensspielräume richtig zu nutzen.

Die Eingliederungsvereinbarungen müssen auf die individuelle Situation zugeschnitten werden.

•  Familienpolitische Aspekte

Wichtig erscheint uns, dass die bzw. der Alleinerziehende selbst entscheiden kann, ob er oder sie arbeiten gehen will oder die Kinderbetreuung selbst wahrnehmen will.

Damit diese Entscheidung tatsächlich möglich ist, müssen entsprechende flexible Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden. Das hat auch finanzielle Voraussetzungen und ich bin gespannt, wie die Finanzierungen aussehen.

Im Moment, fürchte ich, wird manche Arbeitsaufnahme am Problem der Kinderbetreuung scheitern.

Im Übrigen ist es gerade für Alleinerziehende wichtig, dass die Jobcenter ortsnah erreichbar sind.

•  Fragen

Welche Angebote für die Vereinbarkeit von Erziehungsarbeit und Beruf gibt es?

Wo sind die Lücken und was muss geschehen um sie zu füllen?

•  Schlussbemerkungen

Wir fordern : Die Instrumente und Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Dazu bedarf es auf kommunaler Ebene eines jährlichen Berichts der Arbeitsagentur und des Rhein-Sieg-Kreises bzw. der Arbeitsgemeinschaft („ARGE“), die von beiden gebildet wird.

Leitfragen dazu können sein:

 

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