Diakonie

 

Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Bonn verabschiedete eine Erklärung zu den Hartz-Reformen. Diese Erklärung wurde in wesentlichen Teilen von Ulrich Hamacher, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, mit vorbereitet.


Sozialstaat gestalten – nicht Sozialabbau!

Entschließung der Synode des Kirchenkreises Bonn am 13. November 2004

1. Wir bekräftigen die folgende Aussage des Sozialwortes der Kirchen:

„In der vorrangigen Option für die Armen als Leitmotiv gesell­schaftlichen Handelns konkretisiert sich die Einheit von Gottes- und Nächstenliebe. In der Perspektive einer christlichen Ethik muss darum alles Handeln und Entscheiden in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft an der Frage gemessen werden, inwiefern es die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln be­fähigt. Dabei zielt die bibli­sche Option für die Armen darauf, Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie hält an, die Perspek­tive der Menschen einzunehmen, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben. Sie lenkt den Blick auf die Empfindun­gen der Men­schen, auf Kränkungen und Demütigungen von Benachtei­ligten, auf das Unzu­mutbare, das Menschenunwürdige, auf strukturelle Ungerechtigkeit. Sie ver­pflichtet die Wohlhabenden zum Teilen und zu wirkungsvollen Allianzen der Solidarität.“

(aus Sozialwort der Evangelischen und Katholischen Kirchen 1997, Kap. 107)

2. Die betroffenen Menschen sind der Maßstab

Die betroffenen Menschen sind der Maßstab zur Beurteilung der so genannten Hartz-Reformen.
Reformen unserer sozialen Sicherungssysteme sind notwendig. Reformen müssen aber um der Menschen Willen gemacht werden. Der Mensch ist nicht für die Reform, sondern die Reform für den Menschen da.
Mit Sorge nehmen wir wahr, dass viele Menschen durch einen zunehmend komplexeren Arbeitsmarkt sowie durch umständliche und bürokratische soziale Hilfesysteme überfordert werden.

Höchst fragwürdig sind für uns:

Nach unserer Wahrnehmung in den diakonischen Einrichtungen wie in den Kirchengemeinden besteht die Gefahr, dass das beanspruchte Paar von „Fördern und Fordern“ aus dem Gleichgewicht kommt. Fördern kostet Geld und Geduld. Angesichts knapper Ressourcen droht das auf der Strecke zu bleiben. Das Fordern tritt einseitig in den Vordergrund in einer neuen Form der Repression, die sich in den Mantel von Freiheit und individueller Verantwortung hüllt. Dies führt nicht zur Vermittlung am Arbeitsmarkt, sondern zur Senkung sozialer Standards.

Wir fordern:

Die Instrumente und Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Dazu bedarf es auf kommunaler Ebene eines jährlichen Berichts der Arbeitsagentur und der Stadt Bonn bzw. der Arbeitsgemeinschaft („ARGE“), die von beiden gebildet wird.

Leitfragen dazu müssen sein:

3. Es mangelt an Arbeitsplätzen, nicht an Arbeitswillen

Wir stellen fest, dass Arbeitslosigkeit vorrangig durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht durch eine bessere Organisation der Vermittlung beseitigt werden kann.

Wir widersprechen der Auffassung, das Problem der Massen­arbeitslosigkeit sei lösbar, wenn man nur genügend Druck auf die arbeitssuchenden Menschen ausübt.

4. Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Arbeitsverwaltung

Die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Arbeitsverwaltung wird entscheidend sein für eine Verbesserung der Lebenssituation vieler Menschen, für die erfolgreiche Vermittlung am Arbeitsmarkt, für wirksame Hilfen in sozialen Notlagen.
Eine entscheidende Frage wird sein, ob die genannten Gesetzes­regelungen als Basis und Raum genutzt werden für Lösungen auf örtlicher Ebene, die den Problemen der Betroffenen gerecht werden.
Die erfolgreiche Gestaltung des Sozialsystems erfordert daher eine enge Zusammenarbeit vor Ort, und zwar auf der Grundlage eines sorgfältig abgestimmten Hilfekonzeptes, das alle betroffenen Menschen­gruppen berücksichtigt.

Wir fordern : Der Bedarf jedes einzelnen Menschen muss genau geprüft und individuell angepasste Maßnahmen müssen ergriffen werden.

5. Hilfe zur Verbesserung der Lebenssituation braucht Ressourcen

Wirksame Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation sind nur dann möglich, wenn die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören unter anderem Geld, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, Fachkräfte und Qualifizierung der Fachkräfte.
Die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger sind auf wirksame Hilfen angewiesen, wenn tatsächliche Verbesserungen der Lebenssituationen erreicht werden sollen. Die dafür nötigen Mittel müssen bereitgestellt und sinnvoll eingesetzt werden.

Wir fordern daher: Das soziale Netz in unseren Kommunen muss erhalten werden.

„Kinder sind heute zu einem Armutsrisiko geworden.“ So stand es bereits zentral im „Sozialwort der Kirchen“ 1997. Die Situation hat sich bis heute nicht entscheidend verändert.
Wir fordern daher, dass vor allem Familien in unserer Gesellschaft (in unserer Stadt und Region) besonders gefördert und wo nötig auch nachhaltig unterstützt werden.

6. Die Evangelische Kirche in Bonn will den Menschen helfen

Die Evangelischen Kirchengemeinden und das Diakonische Werk in Bonn und der Region sehen ihre Aufgabe darin, Menschen in sozialen Notlagen zu helfen und zugleich dazu beizutragen, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür optimal gestaltet werden.

Die Kirche unterstützt damit die öffentliche Hand in der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen.

Wir wollen die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ausbauen, um sie für mehr Betroffene nutzbar zu machen.

Wir wollen die bewährte Zusammenarbeit mit den anderen Trägern der Wohlfahrtspflege nutzen, um Hilfsangebote abzustimmen und Betroffenen den Zugang zu den für sie wichtigen Angeboten zu erleichtern.

Wir werden auf Fehler in der Gesetzgebung und Lücken im Hilfesystem aufmerksam machen, um Verbesserungen zu erreichen.

Ein-Euro-Jobs müssen als Instrument der Förderung, nicht der Repression eingesetzt werden

Wir erklären, dass wir derartige Beschäftigungsgelegenheiten nur dann einrichten werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:

7. Reichtum braucht ein Maß – Armut eine Grenze

In Zeiten eines für viele Menschen wachsenden Wohlstands fällt es leichter, sich über die Verteilung des Reichtums und der sozialen Aufgaben und Leistungen gesamtgesellschaftlich zu einigen. Angesichts der anhaltenden Stagnation der Wirtschaft ist nun ein Umdenken notwendig, und zwar besonders der Privilegierten in unserer Gesellschaft im Interesse unseres Gemeinwesens. Dabei ist auch der Vorstellung entgegenzuwirken, dass Arbeitslosigkeit immer selbstverschuldet ist.

Wir treten dafür ein : Reichtum braucht ein Maß – Armut eine Grenze.

Wir widersprechen einer Entwicklung, in der der Abbau von Arbeitsplätzen in Unternehmensbilanzen wie selbstverständlich als Erfolg dargestellt wird.

Es ist unserer Ansicht nach unvermittelbar, dass Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeld II (ALG II) ihre Einkünfte weitestgehend offen legen müssen und zugleich eine gespenstische Debatte um die Veröffentlichung von Vorstandseinkünften geführt wird.

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